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Allgemeiner Gastaufnahmevertrag.
Nach den deutschen Hotelrichtlinien.

Verbindliche Leistungen für Ihren unbeschwerten Aufenthalt

Wie immer im Geschäfsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag.
Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden.
Im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

1. Wird ein Zimmer oder eine Ferienwohnung bereitgestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.
Wir bevorzugen eine schriftliche Bestätigung ( per Post, Fax oder Mail) von Mieter und Vermieter.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages
zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus.
Verpflichtung des Gastgebers ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis welcher bei der Buchung vereinbart wurde, für die Zeit der Bestellung der Mietsache zu bezahlen.
Grundsätzlich gilt die aktuelle Preisliste.

3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast ein gleichwertiges Zimmer zu besorgen.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen,
abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.

Die Kosten für den Gast betragen bei Storno, bzw. Nichtanreise:
Übernachtung mit Frühstück 70 %
Bei reiner Übernachtung (betrifft Ferienwohnungen u. Appartements) 80 %
Kostenfreie Storrnierung bis 6 Wochen vor Reiseantritt.

5. Um Ausfälle zu vermeiden ist der Gastgeber nach Treu und Glauben gehalten, ,
nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben,
.
6. Sollte eine anderweitige Vergabe des Zimmers nicht möglich gewesen sein, hat der Gast für den Ausfall aufzukommen.
Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Ihre Familie Karl-Peter Sattler

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